Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Kellereitechnik „Sengl-Pridt GmbH“ (nachfolgend SENGL-PRIDT oder Verkäufer genannt) für Bestellungen von Verbrauchern und Unternehmern

Kapitel 1: Allgemeines

1. Allgemeines

1.1 Warenlieferungen, Dienstleistungen, Vermietungen und sonstige Leistungen von Sengl-Pridt an Kunden erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn Sengl-Pridt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Vertragspartners.

1.3 Soweit diese AGB für Verbraucher und Unternehmer gemeinsam gelten, sind sie so auszulegen, dass zwingende verbraucherschützende Bestimmungen unberührt bleiben.

1.4 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Mitarbeiter von Sengl-Pridt sind nicht ermächtigt abweichende Zusagen oder Vereinbarungen zum Nachteil von Verbrauchern mündlich zu treffen.

1.5 Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Dienstleistungen oder von Sengl-Pridt zu erbringende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen (siehe Kapitel 2 Sonderbedingungen Ankündigungsunternehmen, Kapitel 3 Vermietung und Lohntätigkeiten und Kapitel 4 Sonderbestimmungen im Onlineshop) nichts anderes geregelt ist.

2. Angebote und Kostenvoranschläge

2.1 Angebote von Sengl-Pridt sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und verpflichten nicht zur Annahme eines Auftrages.

2.2 Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die in einem Kostenvoranschlag enthaltene Preise für 30 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich.

2.3 Zusätzliche Leistungen, Auftragsänderungen und Mehrleistungen, die vom Kunden veranlasst werden, können gesondert verrechnet werden.

2.4 Kostenvorschläge können entgeltlich sein, dies wird vor Angebotslegung mitgeteilt. Ein hierfür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn innerhalb von 30 Tagen ab Kostenvoranschlag ein Auftrag erteilt wird.

3. Auftragsannahme und Leistungsfähigkeit

3.1 Von Sengl-Pridt gelegte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wenn der Verkäufer innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung und 14 Tagen einer schriftlichen Bestellung keine Ablehnung ausspricht, gilt der Auftrag als akzeptiert.

3.2 Der Kunde stimmt zu, dass Auftragsbestätigungen und Rechnungen elektronisch übermittelt werden.

3.3 Sengl-Pridt GmbH produziert die vom Vertragspartner bestellten Geräte grundsätzlich nicht selbst. Ersatzteile und Vorprodukte können von Dritten bezogen werden. Ist die Produktion der Geräte bzw. der Bezug der Ersatzteile bei dem Dritten durch die Sengl-Pridt nicht möglich, weil diese bspw. beim Lieferanten der Sengl-Pridt nicht mehr produziert werden, wird der Vertragspartner durch die Sengl-Pridt GmbH unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich rückerstattet.

3.4 Gegenüber Unternehmern steht die Vertragserfüllung unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Unternehmer unverzüglich informiert; bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich rückerstattet.

3.5 Angaben, Zeichnungen, Beschreibungen, technische Daten und Abbildungen dienen der Beschreibung und sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Alle Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster.

4. Preise

4.1 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und inklusive Umsatzsteuer, jedoch exklusive Verpackung, Transport, Montage, Versicherungen und sonstiger Nebenkosten.

4.2 Sengl-Pridt ist aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10 % hinsichtlich der Lohnkosten durchs Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren, wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern sie sich nicht in Verzug befindet.

4.3 Bei Verbrauchergeschäften erfolgen Preisänderungen innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss nur, wenn sie ausdrücklich und individuell vereinbart wurden.

5. Zahlungsbedingung

5.1 Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Zahlungen ohne Abzug und spesenfrei sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

5.2 Sengl-Pridt GmbH behält sich vor, bei Auftragsbestellungen von Maschinen und Geräten, eine Anzahlungsrechnung zu stellen.

5.3 Die Sengl-Pridt behält sich bei sachlichen Gründen ausdrücklich das Recht vor, unabhängig von dem vom Vertragspartner gewählten Zahlungsmittel, die Bezahlung des gesamten Kaufpreises mittels Vorauskasse zu verlangen. Unter solche sachlichen Gründe sind Bestellungen aus dem EU-Ausland und Drittstaaten, sowie Bestellungen unabhängig welcher Gesamtsumme zu verstehen. Über diesem Umstand wird der Vertragspartner nach Abschluss des Bestellvorgangs separat informiert.

5.4 Der Unternehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Aufrechnungsrechte zu.

6. Zahlungsverzug

6.1 Bei Zahlungsverzug ist Sengl-Pridt berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte des Verkäufers, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Geräte zurückzunehmen. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern Sengl-Pridt den Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt.

6.2 Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers ist Sengl-Pridt berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz uns entstandener nachgewiesener höherer Zinsen bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden nicht beeinträchtigt.

6.3 Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Begleichung der Zinseszinsen, dann der Zinsen und Nebenkosten verwendet, bevor sie auf das ausstehende Kapital angewendet werden, beginnend von der ältesten Schuld.

6.4 Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle durch die Rechtsverfolgung entstehenden prozessualen, sowie schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten zu tragen, einschließlich der Mahnspesen, Kosten eines Inkassobüros und die Gebühren eines von Sengl-Pridt beauftragten Anwaltes.

6.5 Bei Beiziehung eines Inkassobüros gelten die jeweils gesetzlichen oder verordnungsrechtlich zulässigen Höchstbeträge.

6.6 Der Unternehmer verzichtet auf die Aufrechnung mit Gegenforderungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Elektronische Rechnungslegung und Daten

7.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

7.2 Mit Auftragserteilung erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Sengl-Pridt verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details ergebe sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung finden Sie auf: https://www.sengl-pridt.at/privacy-policy/

7.3 Hat der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung, auch nur einer Rate, sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

7.4 Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit Sengl-Pridt die Leistung vollständig erbracht hat. Auch wenn nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt wird.

8. Erfüllung, Lieferung, Gefahrenübergang, Reklamation

8.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz von Sengl-Pridt, selbst wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Nutzen und Gefahren gehen unabhängig davon spätestens mit dem Versand der Ware vom Firmensitz von Sengl-Pridt, bzw. bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über. Bei Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Preisstellung für die Lieferung.

8.2 Mangels ausdrücklicher und gegenseitiger Vereinbarung bei Lieferung trägt das Risko und Kosten des Transportes der Vertragspartner.

Für Verbraucher gilt: Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.

8.3 Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch Verschulden von Sengl-Pridt verursacht wurde. Für rechtzeitige Ankunft der Ware übernimmt Sengl-Pridt keine Haftung.

8.4 Keinerlei Haftung übernimmt Sengl-Pridt für ein Verschulden von Zulieferern, dies gilt auch dann, wenn diese direkt an den Käufer liefern.

8.5 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts, sondern nur des angemessenen und strittigen Teils.

9. Lieferung und Lieferverzögerung

9.1 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich.

9.2 Unvorhersehbare oder von Sengl-Pridt nicht verschuldete Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik, Lieferengpässe oder Ausfälle bei Vorlieferanten, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

10. Reklamationen (Mängelrügen)

10.1 Reklamationen wegen vermeintlich fehlender oder unvollständiger Lieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Warenannahme, schriftlich zu melden.

10.2 Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als genehmigt.

10.3 Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10.4 Sengl-Pridt ist berechtigt, zur Prüfung behaupteter Mängel, die Ware zu besichtigen oder durch einen von ihr bestellten Sachverständiger prüfen zu lassen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von Sengl-Pridt. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig vorher, unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers, bekannt gegeben wurde und Sengl-Pridt der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an Sengl-Pridt abgetreten und sie ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

11.2 Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen seitens der Sengl-Pridt GmbH werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

11.3 Im Falle des Verzuges ist die Sengl-Pridt GmbH berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer Sengl-Pridt erkläret den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

11.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ordentlich aufzubewahren und instand zu halten. Er haftet für Beschädigungen jeglicher Art, sowie für Verlust ungeachtet der Entstehungsursache.

11.5 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von Sengl-Pridt hinzuweisen und Sengl-Pridt unverzüglich zu verständigen.

11.6 Sengl-Pridt ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden bzw. bei Verletzung der Pflicht durch den Kunden, unter anderem durch Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

12. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

12.1 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

13. Gewährleistung

13.1 Bei Verbrauchern gilt: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

13.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen und Leistungen ein Jahr ab Übergabe, soweit gesetzlich zulässig.

13.3 Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt oder der Zeitpunkt, in dem der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne berechtigten Grund verweigert.

13.4 Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

13.5 Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

13.6 Zur Mängelbehebung sind der Sengl-Pridt GmbH seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

13.7 Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, hat der Kunde die zur Feststellung der Mängelfreiheit erforderlichen und zweckmäßigen Aufwendungen zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.

13.8 Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vermutungsfristen.

13.9 Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung für Sengl-Pridt GmbH zugänglich zu machen und die Möglichkeit zur Begutachtung durch Sengl-Pridt GmbH, oder einem von Sengl-Pridt GmbH bestellten Sachverständiger, einzuräumen.

13.10 Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat, oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Warenannahme, an Sengl-Pridt schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.

13.11 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht, oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

13.12 Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

13.13 Ein Wandlungsbegehren kann Sengl-Pridt durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

13.14 Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so wird nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr geleistet.

13.15 Kein Mangel liegt vor, wenn die mangelnde Eignung ausschließlich auf unrichtige oder unvollständige Angabe des Kunden oder auf die Nichtbeachtung seiner Mitwirkungspflichten zurückzuführen ist.

13.16 Punkt 13.14 und Punkt 13.15 gilt unter Einhaltung der gesetzlichen Warnpflicht.

13.17 Die mangelhafte Lieferung, oder Proben davon, sind sofern wirtschaftlich vertretbar, vom unternehmerischen Kunden an Sengl-Pridt zu retournieren.

13.18 Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an Sengl-Pridt trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.

13.19 Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Sengl-Pridt zu ermöglichen.

13.20 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen und ähnliches nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand, oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

13.21 Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Gewährleistung beim Erwerb von Gebrauchtware im Unternehmergeschäft gänzlich ausgeschlossen und im Verbrauchergeschäft auf ein Jahr verkürzt wird.

14. Rücktritt vom Vertrag

14.1 Gerät Sengl-Pridt nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts steht dem Kunden nicht bei Verzuges wegen höherer Gewalt und bei Verzuges wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich von Waren und Geräten, die nach Angaben des Kunden speziell hergestellt worden sind zu. Dieses Recht steht dem Verbraucher erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlichen gesetzten Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.

14.2 Andererseits ist Sengl-Pridt bei Zahlungsverzug des Kunden, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers, berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts steht dem Verkäufer eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% des Preises jener Waren zu, auf die sich der Rücktritt bezieht. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

14.3 Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren ist Sengl-Pridt grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanterweise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 20% der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert, ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert berechnet werden.

14.4 Sonderbestimmungen für Bestellungen im Onlinehandel siehe Kapitel 4

15. Haftung

15.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet Sengl-Pridt nur bei Vermögensschäden und nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch Sengl-Pridt abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

15.3 Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die Sengl-Pridt zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

15.4 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

15.5 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sengl-Pridt aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

15.6 Die Haftung von Sengl-Pridt ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von Sengl-Pridt autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern Sengl-Pridt nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat.

15.7 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die Sengl-Pridt haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt die Haftung von Sengl-Pridt auf einen allfälligen Selbstbehalt.

15.8 Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von Sengl-Pridt, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und Sengl-Pridt GmbH hinsichtlich Regressansprüchen schadlos und klaglos zu halten.

16. Rechtswahl

16.1 Es gilt österreichischen materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht vereinbart. Sengl-Pridt hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

16.3 Für alle wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Wegfall einzelner Klauseln, teilweise Nichtigkeit einzelner Klauseln (Salvatorische Klausel)

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

17.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit rechtlich zulässig, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.3 Enthält die Auftragsbestätigung der Firma SENGL-PRIDT GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

Kapitel 2: Sonderbedingungen Ankündigungsunternehmen

1. Allgemeines

1.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, im weiteren AGB genannt, bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und der Firma SENGL-PRIDT GmbH getroffenen Vereinbarung und gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge.

1.2 Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Angebote/Auftragsbestätigungen

2.1 Die Angebote der Firma SENGL-PRIDT GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

2.2 Aufträge werden nur in schriftlicher Form per E-Mail an werbung@sengl-pridt.at entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die Firma SENGL-PRIDT GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Die Einschaltzeiten und die Platzierung im Programmablauf werden von der Firma SENGL-PRIDT GmbH bestimmt. Sofern nicht ein gesonderter Liefertermin für das auszustrahlende Bild vereinbart wird, hat der Auftraggeber das Werbesujet mindestens 3 Werktage vor der Erstausstrahlung elektronisch an die Firma SENGL-PRIDT GmbH zur Verfügung zu stellen. Die Anlieferung des Datenmaterials sowie die vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen des Werbemittels entnehmen Sie der Auftragsbestätigung.

3. Haftung, Verjährung, Folgeschäden, Betriebsdauer

3.1 Die Firma SENGL-PRIDT GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung des Ankündigungsauftrages laut Auftragsbestätigung.

3.2 Mangelhafte Durchführungen sind binnen einer Frist von 7 Werktagen zu rügen, widrigenfalls sämtliche damit in Zusammenhang stehende Ansprüche (§ 377 UGB) verfallen gelten. Ersatzansprüche können nur während der Dauer der Ausstrahlung bzw. der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden.

3.3 Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, wie zu starker Wind, Kälte und Regenperioden, etc. entbinden die Firma SENGL-PRIDT GmbH von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Firma SENGL-PRIDT GmbH von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Die Firma SENGL-PRIDT GmbH wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch die Firma SENGL-PRIDT GmbH.

3.4 Wird durch sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, zum Beispiel Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei unseren Vertragspartnern eintreten, die Leistung für einen Zeitraum für mehr als einen Monat unmöglich oder unzumutbar, so ist die Firma SENGL-PRIDT GmbH und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei. Die Vertragsdauer verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Behinderung.

3.5 Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

3.6 Sämtliche vertragliche Ansprüche sowie auch immer geartete Ersatzansprüche gegen die Firma Sengl-Pridt GmbH verjähren spätestens sechs Monate nach Leistungserbringung bzw. Ende der Vertragslaufzeit.

3.7 Bei Ausfallszeiten, die über 10 % der vertraglich zugesagten Sendezeit liegen, ist die Firma SENGL-PRIDT GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, diese Ausfallszeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbesendungen im Rahmen einer entsprechenden, für den Auftraggeber unentgeltlichen, Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10 % der vertraglichen Sendezeit sind von jeglichen Ersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag besteht aus diesen Gründen für den Auftraggeber nicht.

4. Qualität der Ausstrahlung

4.1 Die Ausstrahlung des Werbemittels erfolgt über digitale Screens in einem Bildseitenverhältnis in den Formaten 3,072 m x 2,048 m, native resolution 288 dots x 192 dots und 4,096 m x 3,072 m, native resolution 384 dots x 288 dots, Pixelabstand 10,66 mm.

4.2 Die Firma SENGL-PRIDT GmbH übernimmt keine Haftung für Veränderungen der Bildqualität durch technische oder sonstige Einflüsse.

5. Vorschriften, Marken und Schutzrechte

5.1 Die Verantwortung für Form und Inhalt der Ankündigung, sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Diese lauten gemäß Bescheid der BH Neusiedl am See, ND-10-05-5435-7-2021 vom 27.05.2021 wie folgt:

5.2 Eine Darbietung von Video- bzw. Filmsequenzen ist nicht zulässig.

5.3 Der Informations-/Werbegehalt muss zur Vermeidung von längeren Blickkontakten in Sekundenbruchteilen erfassbar sein.

5.4 Textanzeigen dürfen eine maximale Silbenzahl von 16 Silben aufweisen.

5.5 Die Standzeit hat mindestens 10 Sekunden zu betragen, die Aufbauzeit eines neuen Gesamtbildes etwa 1-3 Sekunden.

5.6 Der Aufbau eines neuen Textes hat durch Ein-/Überblenden zu erfolgen. Ein sogenanntes „Einfliegen“ (Bewegungsrichtung zur Fahrbahn hin bzw. von der Fahrbahn weg) ist nicht zulässig.

5.7 Der Text darf nicht Blinken, Flimmern oder Flackern. Die Ausführung darf nur ruhend leuchtend erfolgen.

5.8 Bilddarstellungen, wo eine Verwechslung mit Verkehrsleiteinrichtungen möglich ist, sind nicht zulässig.

5.9 Bei Blitzschlag muss die Lichtanlage automatisch abschalten.

5.10 Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung und verpflichtet sich, die Sengl-Pridt GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die aus der Nichteinhaltung der oben genannten behördlichen Vorschriften und Auflagen resultieren.

5.11 Die Firma SENGL-PRIDT GmbH ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt der Ankündigung der Firma SENGL-PRIDT GmbH unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördlichen Vorschriften etc. verstoßen, oder die Firma SENGL-PRIDT GmbH das Werbemittel dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb von 48 Stunden ab Vorlage die Ausstrahlung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, dies nicht zu veröffentlichen. Bei einem solchen Rücktritt der Firma SENGL-PRIDT GmbH ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Ausstrahlungsbeginn zum Storno gemäß Pkt. 12. mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt; danach hat der Auftraggeber die vollen Gebühren zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzwerbemittels, entsprechend den vereinbarten Lieferterminen, bleibt unberührt.

5.12 Die Firma SENGL-PRIDT GmbH haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Marken-, Schutz- und Urheberrechten. Der Auftraggeber garantiert, diesbezüglich die Firma SENGL-PRIDT GmbH schadlos und klaglos zu halten.

6. Ablehnung durch Behörden

6.1 Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde auch immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden, oder das Verfügungsrecht der Firma SENGL-PRIDT GmbH oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

7. Konkurrenzausschluss

7.1 Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

8. Weitergabe von Werbeflächen

8.1 Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeschaltzeiten an Dritte ist nur mit dem Einverständnis der Firma SENGL-PRIDT GmbH gestattet.

9. Erhebung des Werbeaufwandes

9.1 Die Firma SENGL-PRIDT GmbH ist berechtigt, die Daten für die Erhebung des Werbeaufwandes lt. OSA zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

10. Tarife

10.1 Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife.

10.2 Die Sengl-Pridt ist aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern.

10.3 Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und exkl. Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto.

10.4 Es werden nur an die Firma SENGL-PRIDT GmbH direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Die Firma SENGL-PRIDT GmbH behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung.

11.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der Firma SENGL-PRIDT GmbH das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

11.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der Firma SENGL-PRIDT GmbH den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen.

11.4 Der Firma SENGL-PRIDT GmbH steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

12. Stornobedingungen

12.1 Aufträge können nur bis spätestens 10 Wochen vor gemäß Auftragsbestätigung definiertem Starttag, gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten zwischen der 10. und der 8. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 10 %, zwischen der 7. Und der 5. Woche vor Starttag eine Stornogebühr von 20 %, zwischen der 4. und der 3. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 40 %, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche wird eine Stornogebühr von 100 % in Rechnung gestellt. Es gilt jeweils die Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe.

12.2 Dies gilt auch für Teilstorni, für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird.

12.3 Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des eingeschriebenen Schreibens bei der Firma SENGL-PRIDT GmbH. Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Starttag gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40 % mit sich, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Wochen vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 % in Rechnung gestellt.

13. Auflösung des Vertrages

13.1 Für den Fall des befristeten Vertrages endet dieser nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Weiters wird für den Fall des befristeten Vertrages beiden Vertragsteilen die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum jeweils Monatsletzten eingeräumt. Verzichtet der Auftraggeber – aus welchem Grund auch immer – auf die Erbringung der vertraglich festgelegten Leistung durch die Firma Seng Pridt GmbH vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, befreit dies den Auftraggeber nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung. Ausdrücklich ausgeschlossen werden die Anrechnungsbestimmungen des § 1168 ABGB.

13.2 Für unbefristete Verträge gilt eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweils Monatsletzten als vereinbart.

13.3 Die Sengl-Pridt GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe sind insbesondere

13.3.1 der Verzug des Auftraggebers mit Zahlungspflichten trotz Mahnung

13.3.2 die Verletzung von vertraglichen Pflichten (insbesondere gegen die behördlichen Auflagen gemäß Punkt 5)

13.3.3 die Nichteinhaltung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen

13.3.4 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, außer der Masseverwalter bzw. Auftraggeber erklärt binnen einer Woche ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dass er das Vertragsverhältnis fortsetzen will

13.3.5 Zurücklegung des Gewerbes bzw. Betriebsstilllegung durch die Seng Pridt GmbH

13.4 Wurde die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund vom Auftraggeber verursacht, so wird die noch aushaftende Vertragssumme bis zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode bzw. bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit als pauschalierte Schadenersatzleistung (Pönalzahlung) vereinbart und mit Auflösung des Vertrages sofort zur Zahlung fällig.

14. Vergebührung des Vertrages

14.1 Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

15. Erfüllungsort/geltendes Recht

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der Firma SENGL-PRIDT GmbH. Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Firma SENGL-PRIDT GmbH kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung.

Kapitel 3: Vermietung, Lohntätigkeiten

1. Allgemeines

1.1 Für Vermietung unserer Geräteflotte und Dienstleistungen zählen die Bestimmungen auf Arbeitsschein, Mietvertrag und Checkliste. Diese sind vor Beginn der Arbeiten mit einem Mitarbeiter von Sengl-Pridt GmbH durchzugehen und zu unterzeichnen.

1.2 „Bei Verletzung dieser Pflichten ist der Vermieter zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt und haftet der Mieter für den dadurch verursachten Schaden und ist dem Vermieter zum vollumfänglichen Ersatz verpflichtet.“

2. Preise

2.1 Die von Sengl-Pridt im Angebot genannten Arbeitspreise gelten unter normalen Arbeitsbedingungen und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Falls der Auftrag aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht zum vereinbarten Termin ausgeführt werden kann, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, behalten wir uns das Recht vor, bereits entstandene Kosten für Anfahrt, Arbeitsvorbereitung sowie den Einsatz von Personal gesondert in Rechnung zu stellen

2.3 Storno kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

2.4 Es gelten folgende Bedingungen: Bis inkl. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen keine Gebühren an, danach 50% des vereinbarten Entgeltes.

2.5 Macht der Auftraggeber vor oder während der Ausführung zusätzliche Wünsche geltend, die bei Vertragsabschluss nicht vereinbart wurden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert zu verrechnen.

3. Gewährleistung

3.1 Mit der Unterschrift auf dem Arbeitsschein wird bestätigt, dass das Produkt ohne negative Beeinflussung filtriert wurde. Die Qualität des Filtrates entspricht unter Begutachtung der organoleptischen Faktoren jener des Unfiltrates.

3.2 Sengl-Pridt GmbH haftet für die ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung der Arbeiten. Beim Vorliegen offenkundiger Mängel ist der Auftraggeber zur Mängelrüge innerhalb einer Woche nach Durchführung des Auftrages verpflichtet.

4. Schadenersatz

4.1 Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige Verluste oder entgangenem Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistung, ausgenommen Personalschäden, ist ausgeschlossen, sofern die Schäden leicht fahrlässig verursacht wurden.

4.2 Werden Arbeiten nach bestimmten Weisungen des Auftraggebers von uns ausgeführt, so haften wir nicht für deren Erfolg, noch für etwaige Folgeschäden, die aufgrund der Weisung eingetreten sind. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftraggeber die Einstellung der jeweils einzusetzenden Maschine selbst vornimmt oder auf einer bestimmten Einstellung der jeweils einzusetzenden Maschine besteht. Der Auftraggeber haftet demgemäß auch für Verzögerungen, welche darauf beruhen, dass nicht unsere Maschinen und Mitarbeiter eingesetzt werden.

4.3 Ist im Zweifel oder zwischen Auftraggeber und uns streitig, ob ein Schaden am Produkt auf einer fehlerhaften Leistung durch uns oder auf Weisungen oder gestellten Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers beruht, so verpflichten sich die Vertragsparteien zur Beauftragung eines im Weinbereich anerkannten Sachverständigen zur Klärung der Ursache des jeweiligen Schadens. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, bis der Beweis erbracht ist, dass der Schaden durch eine fehlerhafte Leistung der Sengl-Pridt GmbH entstanden ist.

4.4 Werden Dritte geschädigt, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter schadlos und klaglos zu halten.

4.5 Die Haftung ist insgesamt der Höhe nach beschränkt auf das Doppelte der Auftragssumme. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer diesbezüglich darauf hingewiesen, dass er für summenmäßig höhere Schäden eine Versicherung abschließen kann und sollte.

4.6 Im Übrigen haften die Vertragsparteien einander für alle Schäden, die an anderen Rechtsgütern, als der zu bearbeitenden Ware, entstehen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4.7 Verleihen oder vermieten wir Geräte, so sind uns Schäden an den Maschinen unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls haftet der Mieter oder Entleiher uns oder Dritten für jeden Schaden verschuldensunabhängig. Wird eine Schadensmeldung nicht bis spätestens zur Rückgabe der Maschinen ordnungsgemäß abgegeben, haftet der jeweils letzte Benutzer.

4.8 Mitgelieferte Bedienungsanleitungen des Vermieters sind vom Kunden strikt zu befolgen. Bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung haftet der Vermieter nicht.

5. Rücktrittsrecht

5.1 Wir können die Ausführung des Auftrages aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei nicht ordnungsgemäßer Vorbereitung des Auftrages durch den Auftraggeber, ablehnen.

6. Warnpflicht

6.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die von der Auftragnehmerin für die Ausführung der Arbeiten benannten Personen, vor Beginn der Tätigkeit über sämtliche relevante Umstände informiert werden. Dazu zählen insbesondere Hinweise auf Gefahren, spezielle Gefährdungsmerkmale im Sinne des Arbeitnehmerschutzes, mögliche Erschwernisse bei der Arbeit sowie alle besonderen Gegebenheiten, die bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen sind.

6.2 Seitens des Auftraggebers erfolgt die Einschulung des Gerätes.

Kapitel 4: Sonderbestimmungen für Bestellungen im Onlineshop

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Bestellungen über den Online-Shop zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen.

2. Bestellung, Bestellbestätigung, Versandbestätigung

2.1 Der Bestellvorgang erfolgt in folgenden Schritten:

2.1.1 Auswahl der gewünschten Ware

2.1.2 Einlegen der Ware in den Warenkorb

2.1.3 Eingabe der persönlichen Daten

2.1.4 Auswahl der Zahlungsmethode und Liefermethode

2.1.5 nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der Bestellung

2.1.6 verbindliches Absenden der Bestellung durch Klick auf „zahlungspflichtig bestellen“

2.2 Die im Webshop abgebildeten Produkte und Preisangaben stellen eine Einladung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot über den Erwerb der Produkte an den Anbieter zu richten („Bestellung“). Durch Betätigen des Buttons mit dem Text „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine sonstige gleichwertige Formulierung, durch den Kunden, wird die verbindliche Bestellung an den Anbieter übermittelt. Abbildungen und Zeichnungen der Ware gelten nur als Annäherungswerte, sofern diese beim Produkt nicht ausdrücklich als Fix-Wert angegeben wurden. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf.

2.3 Der Anbieter wird dem Kunden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich eine Bestätigung senden, dass die Bestellung beim Anbieter eingelangt ist („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt nicht die Annahme der Bestellung des Kunden dar, sondern bestätigt bloß das Einlangen der Bestellung beim Anbieter.

2.4 Die Annahme erfolgt je nach gewählter Zahlungsmethode zu unterschiedlichen Zeitpunkten in unterschiedlicher Form:

2.4.1 Durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, wobei der Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist.

2.4.2 Durch Versand der bestellten Waren an den Kunden, wobei eine übermittelte Versandbestätigung als Auftragsbestätigung zu verstehen ist. Wird keine separate Versandbestätigung an den Kunden geschickt, ist der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich.

2.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche von ihm im Rahmen einer Bestellung angegebenen Informationen, insbesondere die für den Versand notwendigen Daten, zutreffend, richtig und aktuell sind. Der Kunde hat dem Anbieter Änderungen dieser Informationen unverzüglich bekannt zu geben.

2.6 Der Anbieter übermittelt dem Kunden nach Vertragsabschluss eine elektronische Rechnung. Der Kunde stimmt zu, eine elektronische Rechnung zu erhalten.

3. Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht für Verbrauchergeschäfte

3.1 Dem in Österreich gebräuchlichen Begriff „Rücktrittsrecht“ entspricht der in Deutschland gebräuchliche und in der Verbraucherrechte-Richtlinie verwendete Begriff „Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)“. In der Widerrufsbelehrung wird ausschließlich der Begriff „Widerrufsrecht“ verwendet. Dies ist gleichbedeutend mit dem österreichischen Begriff „Rücktrittsrecht.

3.2 Nicht bestehendes Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht): für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht).

3.3 Für Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, besteht kein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht).

3.4 Für Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte (mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen) besteht kein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht).

3.5 Für Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, entfällt das Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht), wenn die Waren nach der Lieferung entsiegelt worden sind.

3.6 Für Ton- oder Videoaufzeichnungen wie CDs, DVDs etc. sowie für Computersoftware die in einer versiegelten Packung geliefert werden, entfällt das Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht), wenn die Waren nach der Lieferung entsiegelt worden sind.

3.7 Für Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt worden sind, entfällt das Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht).

3.8 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

3.9 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

3.10 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Sengl-Pridt GmbH
Untere Hauptstrasse 27
7122 Gols
Tel.: 02173 2245
E-Mail: office@sengl-pridt.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3.11 Folgen des Widerrufs – wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

3.12 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

3.13 Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns – Sengl-Pridt GmbH – zurückzusenden oder zu übergeben.

3.14 Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

3.15 Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

3.16 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

3.17 Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Sengl-Pridt GmbH
Untere Hauptstrasse 27
7122 Gols
office@sengl-pridt.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) – Datum

(*) unzutreffendes streichen